Der Todesfall eines einzelnen Mieters oder mehrerer Mieter aus demselben Haushalt erfordert die Auflösung des Haushalts. Wohnungseigentümer haben das Recht auf eine zeitnahe Räumung des gesamten Hausstands, um die Immobilie neu zu vermieten. Ausnahmen müssen Angehörige direkt mit dem Vermieter vereinbaren. Lassen die sich nicht ermitteln, erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Gemeinde.
Keine Angehörigen – wer ist für die Auflösung des Haushalts zuständig?
Verstirbt der Mieter nehmen in der Regel Angehörige Kontakt zum Vermieter auf, um die Haushaltsauflösung abzuwickeln. Leider ist es keine Seltenheit in Deutschland, dass Bürger keinen Kontakt zu Angehörigen unterhalten. Lassen sich keine Verwandten ermitteln, müssen Vermieter mit dem Sozialamt der Gemeinde Kontakt aufnehmen. Zusammen wird der weitere Vorgang festgelegt, denn bei der Wohnungsauflösung in Düsseldorf und anderen Städten ist ein Nachlassverwalter zu bestellen. Vermieter haben kein Recht, sich Güter aus dem Haushalt des verstorbenen Mieters anzueignen. Die Wertsachen gehen, sofern keine Erben ermittelt werden können, in den kommunalen Besitz über. Aus einem potenziellen Erlös sind unter anderem die Kosten für die Entrümpelung in Düsseldorf und die Bestattung zu finanzieren.
Wie gehen Angehörige nach dem Tod ihres Verwandten vor?
Grundsätzlich hat der Vermieter das Recht auf einen offiziellen Beleg, dass der Mieter verstorben ist und dadurch der Mietvertrag an die Erben übertragen wird. Wer erbberechtigt ist, entscheidet das Testament des Verstorbenen oder die gesetzliche Erbfolge, welche durch das Amtsgericht bestimmt wird. Angehörige sollten im Zweifelsfall einen Anwalt für Erbrecht in Düsseldorf kontaktieren, um den Prozess rechtlich begleiten zu lassen. Der Mietvertrag erlischt mit dem Tod des Mieters nicht automatisch. Angehörige sind deshalb dazu aufgefordert, mit dem Vermieter eine schriftliche Einigung über die Vertragsauflösung zu erzielen oder innerhalb der festgelegten Kündigungsfrist dem Vermieter schriftlich kündigen. Die Haushaltsauflösung in Düsseldorf muss bis zum Ende der Vertragsgültigkeit erfolgen.
Fachunternehmen für Auflösung des Haushalts beauftragen
Hinterbliebene, die sich der Räumung des vollständigen Haushalts annehmen, dürfen das ohne Hilfe eines Fachunternehmens aus Düsseldorf durchführen. Dabei gilt zu bedenken, mit welchem Arbeits- und Zeitaufwand die Wohnungsauflösung verbunden ist. Mit einem Fachbetrieb werden den Angehörigen des verstorbenen Mieters fachkompetente Helfer und ein Transporter zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten werden innerhalb eines Werktages bei kleinen, innerhalb zwei Werktagen einer mittleren und innerhalb drei Werktagen einer sehr großen Wohnung durchgeführt. Die Angaben sind Durchschnittswerte, die maßgeblich vom Haushaltsvolumen, dass zu entrümpeln und entsorgen ist, abhängen. Die Kontaktaufnahme für die Haushaltsauflösung in Düsseldorf zu einem professionellen Unternehmen erfolgt durch die Angehörigen, die im Namen des Verstorbenen den Auftrag ausführen. Sie sind auch für den Ausgleich der anfallenden Kosten zuständig.
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