Eine Fassade ist wie die Visitenkarte eines Gebäudes. Für Mietinteressenten, potenzielle Käufer und Besucher ist sie meistens das Erste, was sie von einem Haus sehen. Umso wichtiger, dass die Fassade gepflegt aussieht und vielleicht sogar auf positive Weise aus der Masse hervorsticht.
Die Fassade mit Holz verschönern
Wer keine Lust auf die typisch weiß gestrichene Fassade hat, entscheidet sich für Fassadenholz von nakamotoforestry.de. Es verleiht jedem Gebäude das gewisse Etwas, weil das Material Holz seit jeher als hochwertig gilt. Zudem handelt es sich um ein klimaschonendes Material, das viel Freiraum für die individuelle Gestaltung der Fassade lässt.
Die Holzarten Fichte, Tanne, Eiche und Lärche sowie das Holz der Kiefer eignen sich insbesondere, um ein Haus ansprechend zu verkleiden. Diese Sorten sind zum einen robust und zum anderen unkompliziert in der Verarbeitung. Zudem sind sie gut verfügbar. Die Fassade aus Holz muss unabhängig von der verwendeten Holzsorte behandelt werden, damit sie Regen, Schmutz und den Temperaturschwankungen dauerhaft standhält.

Die farbliche Gestaltung der Fassade
Wer die Fassade neu streichen möchte, sollte sich ein ansprechendes Farbkonzept zurechtlegen. Einfarbige Fassaden sind zwar nach wie vor weit verbreitet, doch auch bunte Designs werden immer beliebter.
Sollen mehrere Farben eingesetzt werden, wählt man eher gedeckte Farben wie Cremetöne, Pastelltöne und Erdtöne. Ebenfalls wichtig: Der neue Farbton für die Fassade muss zur Dachfarbe und den benachbarten Häusern passen, damit ein harmonisches Gesamtbild entsteht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, bespricht vorab mit dem Nachbarn, ob dieser mit einer farblich etwas auffälligeren Gestaltung einverstanden ist.
Theoretisch können Eigentümer oder Mieter die Fassade selbst streichen, wenn Sie genügend Zeit, Geschick und geeignete Materialien mitbringen. Sicherer ist es allerdings, man wendet sich an Profis, welche den Anstrich nicht nur durchführen, sondern auch bezüglich der Gestaltung beratend zur Seite stehen.
Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt
Der Gesetzgeber gibt vor, dass sich der Anstrich eines Hauses in das Gesamtbild des Straßenzugs einfügen muss. Meistens möchten die Stadt, dass ein gewisses Bild aufrechterhalten werden soll. Ein feuerrotes Haus inmitten von denkmalgeschützten, altehrwürdigen Bauten kommt dann nicht gut an.
Bevor man selbst allzu kreativ an die Gestaltung der Fassade herangeht, sollte man vorsichtshalber bei der Stadtverwaltung oder bei der Gemeinde nachfragen, was erlaubt ist und was nicht. Müssen Eigentümer nach einer unerwünschten Umgestaltung erneut streichen, wird das nur unnötig teuer und zeitintensiv – das kann man sich sparen.
Für die meisten Gemeinden gibt es einen offiziellen Bebauungsplan oder einen separaten Gestaltungssatz, der sich speziell mit der Optik eines Straßenzuges oder eines ganzen Stadtteils beschäftigt. Manchmal sind beispielsweise nur helle Farbtöne für die Fassade erlaubt, in anderen Gebieten oder Gemeinden haben Hausbesitzer wiederum freie Hand. Falls das Haus vermietet ist, schadet auch die Rücksprache mit den Bewohnern nicht – schließlich sollen diese sich weiterhin in ihren vier Wänden wohlfühlen.